Die Schweiz foerdert den Umstieg von fossilen Heizungen auf Wärmepumpen grosszuegig. Durch die geschickte Kombination von Bundes-, Kantons- und Gemeindeförderung sowie steuerlichen Abzuegen koennen Sie CHF 10'000 bis 25'000 an Foerdermitteln erhalten. In diesem Leitfaden erklaeren wir alle verfuegbaren Programme, den Antragsprozess und wie Sie die maximale Förderung sichern.

Das Gebäudeprogramm: Bundesförderung

Das Gebäudeprogramm ist die wichtigste Foerderquelle für den Heizungsersatz in der Schweiz. Es wird gemeinsam von Bund und Kantonen finanziert und über die Kantone abgewickelt. Das bedeutet: Die Foerderbetraege und Bedingungen variieren je nach Kanton.

Was wird gefoerdert?

Gefoerdert wird der Ersatz einer fossilen Heizung (Oel, Gas, Elektroheizung) durch eine Wärmepumpe. Auch der Ersatz einer alten Wärmepumpe durch ein effizienteres Modell kann in einigen Kantonen gefoerdert werden. Die Förderung umfasst die Wärmepumpe selbst, die Installation, den Pufferspeicher und notwendige Anpassungen am Heizsystem.

Foerderbetraege nach Kanton (Auswahl)

KantonFörderung WP (CHF)
Zusatz Erdsonde
Besonderheiten
Zuerich5'000 - 10'000+ 2'000Abhaengig von GEAK-Klasse
Bern6'000 - 10'000+ 3'000Hoehere Beitraege bei Gesamtsanierung
Basel-Stadt5'000 - 8'000+ 2'000Zusatzbonus bei Fernwaermeanschluss
Luzern4'000 - 8'000+ 2'000Förderung auch für Brauchwasser-WP
Aargau3'000 - 7'000+ 1'500Abhaengig von Heizungstyp
St. Gallen4'000 - 8'000+ 2'000Erhoehung bei GEAK Plus
Thurgau5'000 - 9'000+ 2'500Grosszuegige Erdsondenförderung

Die genauen Betraege koennen sich ändern. Pruefen Sie immer die aktuelle Situation auf der kantonalen Energiefachstelle oder auf energiefranken.ch.

Antragsprozess: Schritt für Schritt

Wichtigste Regel: Der Foerderantrag muss IMMER VOR Beginn der Bauarbeiten gestellt werden. Wer zuerst baut und dann den Antrag stellt, erhaelt keine Förderung. Diese Regel ist absolut und es gibt keine Ausnahmen.

Schritt 1: Vorabklaerung (1-2 Wochen). Pruefen Sie auf energiefranken.ch oder bei Ihrer kantonalen Energiefachstelle, welche Förderungen verfuegbar sind. Klaeren Sie, ob ein GEAK (Gebaeuedeenergieausweis) erforderlich ist.

Schritt 2: GEAK erstellen lassen (2-4 Wochen, falls noetig). In vielen Kantonen ist ein GEAK oder GEAK Plus Voraussetzung für die Förderung. Kosten: CHF 800 bis 2'000. Der GEAK wird von zertifizierten Experten erstellt.

Schritt 3: Offerten einholen (2-4 Wochen). Holen Sie mindestens drei detaillierte Offerten von qualifizierten Installateuren ein. Die Offerten muessen alle Kosten detailliert aufschlusseln.

Schritt 4: Foerderantrag stellen. Der Antrag wird online oder per Formular bei der kantonalen Stelle eingereicht. Erforderliche Dokumente: Ausgefuelltes Antragsformular, Offerte des Installateurs, GEAK (falls erforderlich), Grundrissplan, Angaben zur bestehenden Heizung.

Schritt 5: Bewilligung abwarten (4-12 Wochen). Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie eine Foerderzusage mit den genauen Betraegen und Bedingungen. Erst nach Erhalt der Zusage duerfen Sie mit den Arbeiten beginnen.

Schritt 6: Installation durchfuehren. Lassen Sie die Wärmepumpe durch den offerierten Installateur einbauen.

Schritt 7: Auszahlung beantragen. Nach Abschluss der Installation reichen Sie die Schlussrechnung und den Installationsnachweis ein. Die Foerdergelder werden innerhalb von 4 bis 8 Wochen überwiesen.

Einmalverguetung für PV-Anlagen (Pronovo)

Die PV-Anlage wird separat über die Einmalverguetung (EIV) von Pronovo gefoerdert. Seit 2024 betraegt die EIV für Anlagen ab 2 kWp CHF 340 pro kWp. Bei einer 10 kWp Anlage erhalten Sie also CHF 3'400. Die Anmeldung erfolgt über Pronovo.ch und kann auch nach der Installation eingereicht werden (im Gegensatz zur Wärmepumpen-Förderung).

Kommunale Förderung

Viele Schweizer Gemeinden bieten zusaetzliche Foerderbeitraege an. Diese sind oft weniger bekannt, koennen aber CHF 500 bis 3'000 betragen. Beispiele: Stadt Zuerich (Zusatzbeitrag für Wärmepumpen im Altbau), Stadt Bern (Förderung für Erdsondenbohrung), Winterthur (Bonus für R290-Wärmepumpen). Informieren Sie sich auf energiefranken.ch über die Förderung in Ihrer Gemeinde.

Steuerlicher Abzug: Der versteckte Foerderhebel

Energetische Sanierungsmassnahmen sind in der Schweiz bei der Einkommenssteuer abzugsfaehig. Das bedeutet: Die gesamten Investitionskosten (abzueglich Foerdergelder) koennen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Je nach Grenzsteuersatz (20-35%) entspricht das einer zusaetzlichen Ersparnis von CHF 8'000 bis 20'000 bei einer Investition von CHF 40'000 bis 60'000.

Cleverer Tipp: Die Kosten koennen über mehrere Steuerjahre verteilt werden. Wenn Sie die Wärmepumpe Ende Jahr installieren und die PV-Anlage Anfang des naechsten Jahres, koennen Sie die Kosten auf zwei Steuerjahre aufteilen und so die steuerliche Progression besser nutzen.

Förderung stapeln: Beispielrechnung

FörderungBetrag (CHF)
Gebäudeprogramm (Kanton Zuerich)8'000
Zusatz Erdsonde2'000
Einmalverguetung PV 10 kWp3'400
Kommunaler Beitrag1'500
Total Förderung direkt14'900
Steuerlicher Abzug (ca. 25%)11'000
Total Förderung + Steuer25'900

Fazit: Bei einer Gesamtinvestition von CHF 60'000 für Wärmepumpe mit Erdsonde und PV-Anlage koennen Sie in guenstigen Faellen über CHF 25'000 an Förderung und Steuerersparnis erhalten. Die Nettoinvestition sinkt auf rund CHF 35'000 - und amortisiert sich in 7 bis 10 Jahren.

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